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AfA gegen Ausnahmen beim Mindestlohn

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Lünen hat sich auf der Vorstandsitzung einstimmig gegen die geplanten Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen.

 

Grundsätzlich ist ein gesetzlicher Mindestlohn ein Schritt in die richtige Richtung. Wie es der Name ausdrückt, soll es die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit sein. Der Gesetzentwurf der SPD-Ministerin Andrea Nahles enthält  nach Auffassung der AfA große Schlupflöcher zur legalen Umgehung des Mindestlohns. Die Euro 8,50 Stundenlohn sollen erst ab dem nächsten Jahr gelten. Bis 2016 können Branchentarifverträge unterhalb dieser Marke abgeschlossen werden, die dann weitere Jahre gelten. Eine Erhöhung dieses Satzes soll erst in vier Jahren überprüft werden trotz schleichender Geldentwertung.

 

Lünen trifft es besonders, wenn Jugendliche und Langzeitarbeitslose weiterhin unter dem Mindestlohn entlohnt werden können. Diese Gruppen sind in Lünen stark vertreten.  Jugendliche streben zuerst einen Lehrvertrag an. Wenn das nicht klappt und der Jugendliche eine geregelte Arbeit annimmt, dann muß er auch dafür ordentlich bezahlt werden. Für Langzeitarbeitslose gilt das gleiche. Wo bleibt denn der geldliche Anreiz für diese Menschen, eine Arbeit aufzunehmen, die unter dem Arbeitslosensatz bezahlt wird? Die Ausnahmen vergrößern die Unsicherheit bei der Anwendung der Gesetze und erhöhen damit den Verwaltungsaufwand. Mit jeder Ausnahme vom Mindestlohn vermindert sich der positive Effekt einer Kaufkrafterhöhung innerhalb unserer Volkswirtschaft.

 

Die AfA Lünen fordert einen einheitlichen, nachvollziehbaren und für alle Arbeitnehmer gültigen Mindestlohn ohne jede Ausnahme. Sie befürchtet auch neue Geschäftsmodelle  bei Firmen, deren Gewinn sich aus den Schlupflöchern der Mindestlohngesetze rechnet. Ähnlich wie es bei der untertariflichen Bezahlung von Leiharbeitern ist. In diesem Sinne hat die AfA Lünen auch die Bundestagsfraktion der SPD in Berlin angeschrieben.