Mindestlohn

Mindestlohn

Die AfA befürwortet einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Die jährliche Dynamisierung des Mindestlohns soll möglichst im Einvernehmen mit den Tarifpartnern erfolgen.

In Deutschland arbeiten nahezu 30 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich. In diesem Bereich werden Löhne gezahlt, die unterhalb von 75 Prozent, häufig sogar unterhalb von 50 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen. Millionen Menschen arbeiten heute bereits zu Armutslöhnen. Die Auswirkungen von Hartz IV, die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien, die dazu führen, dass auch Stellen unterhalb der tarif- oder ortsüblichen Bezahlung angenommen werden müssen, sowie die Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) erhöhen den Druck auf die Löhne.

Damit wurde eine Lohnspirale nach unten geöffnet, deren Ende kaum absehbar ist. Diese Entwicklung verschärft zusätzlich die Nachfrageschwäche auf dem Binnenmarkt, die wesentliche Ursache für unser geringes Wirtschaftswachstum ist. Ein gesetzlicher Mindestlohn, der Armut bekämpft, soll dieser Entwicklung einen Riegel vorschieben.
en 9 Länder über einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Erfahrungen der anderen europäischen Staaten zeigen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn weder zu „erheblichen Beschäftigungseinbrüchen“ führt, wie vor allem von hiesigen Arbeitgebern behauptet wird, noch die Tarifautonomie beschädigt. Es ist kein Beispiel dafür bekannt, dass die tarifliche Lohngestaltung oberhalb der Mindestlöhne negativ beeinflusst worden wäre.