Tarifautonomie

Tarifautonomie schützen

Die Tarifautonomie stellt einen Grundpfeiler der sozialen Demokratie in Deutschland dar. Sie ist grundgesetzlich geschützt und rechtlich abgesichert.
Die Tarifautonomie gibt den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, in freien Verhandlungen die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen auszuhandeln. Ob dies in Flächentarif- oder in Haustarifverträgen geschieht, liegt in der freien Gestaltung der Tarifvertragsparteien.
Mit diesem sozialen Verhandlungssystem wurden in Deutschland ein hoch flexibles und die wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigendes Gerüst für die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen geschaffen, das den sozialen Frieden in höchstem Maße erreicht.

Union und FDP wollen mit ihren Vorschlägen zu sog. Betrieblichen Bündnissen die Tarifautonomie aushebeln. Sie wollen, dass künftig die Betriebsparteien von den Vereinbarungen der Flächentarifvertragsparteien abweichen können. Damit können Tarifverträge von Dritten unterlaufen werden. Sie werden damit zu unverbindlichen Gebrauchsmustern degradiert.

Die SPD lehnt jede Veränderung der gesetzlichen Grundlagen der Tarifautonomie ab. Dies betrifft sowohl das im Tarifvertragsgesetz niedergelegte Günstigkeitsprinzip wie auch den im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Tarifvorrang.
Die Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten auf, den Versuchen der Union, die Tarifautonomie zu untergraben, offensiv entgegen zu treten.
Die Tarifautonomie darf keine Verhandlungsmasse in parlamentarischen Vermittlungsverfahren oder an anderer Stelle werden.

(Antrag der AfA zum SPD-Bundesparteitag in Bochum, November 2003)